Pressemitteilung der Initiative „Eden für Jeden“ vom 07.09.2015

Die 330 Kleingärtner der beiden Kleingartenvereine „Heimat“ und „Barmbeker Schweiz“, die zum größten Teil der Bebauung für das sogenannte „Pergolenviertel“ zum Opfer fallen sollen, sind empört. In einem Schreiben eines Vereinsvorsitzenden ist ihnen eine Kündigung ihrer Kleingärten bereits zum 30. November 2015, also noch in diesem Jahr, angekündigt worden.

Dabei sah es im Frühjahr 2015 noch ganz anders aus. Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens mit über 10.000 gesammelten Unterschriften war die Initiative „Eden für Jeden“ im März 2015 zwar schließlich unterlegen. Aber trotz des noch offenen Rechtsstreits hatte die Bezirksversammlung Nord vorher mehrfach versucht, Fakten zu schaffen und den Bebauungsplan für das Pergolenviertel zu beschließen. Dies wurde ihr jeweils im Rahmen von Einstweiligen Anordnungen vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht untersagt.

Dadurch war für die Stadt der Termin für die reguläre Kündigung der Kleingärten, also spätestens zum dritten Werktag im Februar zum 30. November eines Jahres, verpasst worden. Es sah ganz so aus, als wenn jetzt erst zum 30.11.2016 gekündigt werden könnte.

Pikant: In der Bürgerschaftsdrucksache 21/1266 vom 11.08.2015, die sich ehr langweilig mit der Entwicklung von Kennzahlenwerten zum Haushaltsplan 2015/2016 befasst, findet sich auf Seite 4 der Satz:

Es wurde bislang davon ausgegangen, dass die Kündigung von 330 Kleingartenparzellen für das Wohnungsbauvorhaben „Pergolenviertel“ nicht mehr rechtssicher erfolgen kann. Mit dem Landesbund der Gartenfreunde konnte jedoch vereinbart werden, dass eine Kündigung in 2015 noch akzeptiert wird. Der geplante Kennzahlenwert wird daher voraussichtlich nun doch eingehalten.

Die Initiative „Eden für Jeden“ kommentiert: „Selbst die Stadt hatte also Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorzeitiger Kündigungen, und erst der Landesbund der Gartenfreunde ermöglicht vorzeitige Kündigungen anstatt wirksam die Interessen der Kleingartenpächter zu vertreten. Da scheint in Hamburg doch der Bock zum obersten Kleingärtner gemacht worden zu sein. Hier werden Schutzvorschriften des Bundeskleingartengesetzes missachtet. Wir werden juristische Mittel prüfen.

Besonders trifft es die Kleingärtner, dass der Bezirk Nord sein Versprechen gebrochen hat, die 60 geplanten Ersatzparzellen im Anzuchtgarten des Stadtparks so rechtzeitig fertig zu stellen, dass umzugswillige Kleingärtner die Möglichkeit haben, mit ihren Pflanzen umzuziehen. Die Herrichtung wird immer wieder verschoben.

Unklar ist auch, was aus den Parzellen wird, die in den im Bebauungsplan Pergolenviertel geplanten sechs Hektar Dauerkleingärten liegen. Den Ankündigungen, dass diese Parzellen, wenn auch verkleinert, erhalten bleiben sollen, steht entgegen, dass auch den Pächtern dieser Parzellen zum 30.11.2015 gekündigt werden soll.

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