Erbbaurecht – Segen oder unbezahlbar?

Was der Bodenrichtwert so anrichtet…

Noch zu Zeiten von Olaf Scholz als Hamburger Bürgermeister konnte man im Hamburger Abendblatt 2017 lesen: „Laut dem Bündnis für Wohnen, das 10.000 neue Wohnungen pro Jahr vorsieht, werden jährlich etwa 70 Hektar für Neubauvorhaben benötigt.“ Ursprünglich sollte das Erbbaurecht gegen Wohnungsnot helfen und ist im Prinzip eine gute Idee. Finanzsenator Dressel verkündet den Bürgern der Stadt „… Erbbaurechte wirtschaftlich attraktiver und sozialer zu gestalten“ ABER:
Auch wenn der Senat heute das Ziel verfolgt, durch die Bestellung von Erbbaurechten (anstelle des Verkaufs von Grundstücken) den langfristigen Zugriff auf das knappe Gut Boden zu sichern, so ist doch die bereits vor zwei Jahren angekündigte Politik fatal, den Zins für Erbpacht an den Bodenrichtwert zu koppeln – und damit zu verzehnfachen.

Der Bodenrichtwert von 1986 ist inzwischen um 630 % gestiegen. Die Koppelung des Pachtzinses an den Bodenrichtwert hat Folgen für eine Verlängerung. Erbbaurechte, die aus den 20er/30er Jahren stammen, laufen aus und eine Verlängerung oder Kauf ist an den inzwischen sehr hohen Bodenrichtwert gekoppelt.

(c) Helmut Preller

Beispiel aus dem Stadtteil Farmsen: Der Jahreszins für ein Grundstück steigt von 1.000 Euro auf 8.300 Euro. Beispiel einer Genossenschaft: Zum Kauf eines Grundstücks für den Wohnungsbau verlangte die Stadt 2005 nur 9 Mio aber 2019 bereits 52 Mio Euro. Das bedeutet für die monatliche Kaltmiete von rund 5 Euro eine Erhöhung auf 13 Euro pro qm.

Ob und wie die Versprechungen aus dem Papier „Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg“ vom 02.03.2020 wirklich Gestalt annehmen werden, wird sich zeigen. Viele der Grundstücke, die auf Basis des Erbbaurechts bebaut wurden, können nicht mehr erworben werden, so z. B. in einer Siedlungsgemeinschaft in Farmsen.

„Laut Senat ist es jedoch möglich, unbebaute Grundstücke anteilig zurückzugeben.“ Es scheint, als spekuliere die Stadt darauf, dass Teilrückgaben unbebauter Fläche der Pachtgrundstücke aus Kostengründen vollzogen werden. Auf den dann freiwerdenden Flächen kann „nachverdichtet“ werden. Dann kann man auch die Äußerung eines SPD-Politikers verstehen: „… gleichzeitig aber mit Augenmaß Nachverdichtungspotenziale in Erbbaurechtsgebieten heben“. Ein grüner Politiker äußert: „… ein wichtiger Baustein zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.“ Kann das wirklich mit derart hohen Bodenrichtwerten funktionieren? Ein CDU-Politiker befürchtet: „… Familien in einem Einfamilienhaus können das Grundstück nicht kaufen und müssen mit der Angst leben, dass die Stadt den Pachtvertrag nicht verlängert und stattdessen Hochhäuser baut.“

Hubert Knappe, Initiative Siedlung Berne

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